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Der heutige Kreis Minden-Lübbecke steht in einer gewissen Gebietskontinuität zum ehemaligen Gebiet des Fürstentums Minden. In Minden wurde bereits um 800 durch Karl den Großen im Zuge seiner Bemühungen zur Christianisierung und den damit einhergehenden Auseinandersetzungen (vgl. Sachsenkriege) mit den auch im Mindener Raum ansässigen Sachsen das Bistum Minden begründet. Sächsischer Stammesfürst und Widersacher Karls war Widukind, der mit der Region bis heute legendenhaft fest verbunden ist (vgl. Evangelische Kirche Bergkirchen). Aus dem Bistum entwickelte sich im Hochmittelalter das Hochstift Minden zum Reichsfürstentum. Sein Gebiet war zwar bedeutend kleiner war als die kirchliche Diözese, entsprach aber bereits in etwa dem Gebiet des heutigen Kreis Minden-Lübbecke. | Der heutige Kreis Minden-Lübbecke steht in einer gewissen Gebietskontinuität zum ehemaligen Gebiet des Fürstentums Minden. In Minden wurde bereits um 800 durch Karl den Großen im Zuge seiner Bemühungen zur Christianisierung und den damit einhergehenden Auseinandersetzungen (vgl. Sachsenkriege) mit den auch im Mindener Raum ansässigen Sachsen das Bistum Minden begründet. Sächsischer Stammesfürst und Widersacher Karls war Widukind, der mit der Region bis heute legendenhaft fest verbunden ist (vgl. Evangelische Kirche Bergkirchen). Aus dem Bistum entwickelte sich im Hochmittelalter das Hochstift Minden zum Reichsfürstentum. Sein Gebiet war zwar bedeutend kleiner war als die kirchliche Diözese, entsprach aber bereits in etwa dem Gebiet des heutigen Kreis Minden-Lübbecke. | ||
- | Im Süden des heutigen Kreises gehörten einige Gebiete, insbesondere um das heutige Preußisch Oldendorf, zur sich im 12. Jahrhundert festigenden Grafschaft Ravensberg. Ravensberg fiel bereits 1614 an Brandenburg-Preußen. Mit dem Westfälischen Frieden 1648 fiel auch das Hochstift Minden als säkularisiertes Fürstentum Minden an die Kurfürsten von Brandenburg. Bereits seit etwa 1550 und der Reformation im Mindener Land bestand das katholische Bistum Minden nur noch symbolisch fort, hatte aber bereits seinen säkularen Machtanspruch weitgehend verwirkt. Die eingesetzte Regierung saß zunächst in Petershagen, | + | Im Süden des heutigen Kreises gehörten einige Gebiete, insbesondere um das heutige Preußisch Oldendorf, zur sich im 12. Jahrhundert festigenden Grafschaft Ravensberg. Ravensberg fiel bereits 1614 an Brandenburg-Preußen. Mit dem Westfälischen Frieden 1648 fiel auch das Hochstift Minden als säkularisiertes Fürstentum Minden an die Kurfürsten von Brandenburg. Bereits seit etwa 1550 und der Reformation im Mindener Land bestand das katholische Bistum Minden nur noch symbolisch fort, hatte aber bereits seinen säkularen Machtanspruch weitgehend verwirkt. Die eingesetzte Regierung saß zunächst in Petershagen, |
1813/14 kam das Land wieder unter preußische Kontrolle - zunächst als Teil des Zivilgouvernements zwischen Weser und Rhein. Bei der Neugliederung des preußischen Staatsgebietes 1815 wurde das Fürstentum Minden nicht wiederhergestellt, | 1813/14 kam das Land wieder unter preußische Kontrolle - zunächst als Teil des Zivilgouvernements zwischen Weser und Rhein. Bei der Neugliederung des preußischen Staatsgebietes 1815 wurde das Fürstentum Minden nicht wiederhergestellt, | ||
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1974 wurden die Kreise Minden und Lübbecke zum Kreis Minden-Lübbecke fusioniert. Die Anzahl der Gemeinden wurde deutlich reduziert. Die Kreisverwaltung wurde in Minden angesiedelt. Der für einen nordrhein-westfälischen Kreis damals sehr ungewöhnliche Doppelname Minden-Lübbecke war ein Zugeständnis an die Lübbecker. | 1974 wurden die Kreise Minden und Lübbecke zum Kreis Minden-Lübbecke fusioniert. Die Anzahl der Gemeinden wurde deutlich reduziert. Die Kreisverwaltung wurde in Minden angesiedelt. Der für einen nordrhein-westfälischen Kreis damals sehr ungewöhnliche Doppelname Minden-Lübbecke war ein Zugeständnis an die Lübbecker. | ||
- | Der Kreis Minden-Lübbecke wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1973 gemäß dem Bielefeld-Gesetz („Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld“) im Zuge der grundlegenden Gebietsreformen in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Dazu wurden die beiden bereits 1816 in preußischer Zeit entstandenen Kreise Minden und Lübbecke verschmolzen und die Verwaltung in Minden konzentriert. Zeitgleich wurden die heutigen Großgemeinden aus mehreren bis dahin selbstständigen Gemeinden gebildet, die zuvor aber bereits oftmals in gemeinsamen Ämtern verwaltet worden waren. Die Ämter wurden aufgelöst. Das Kreisgebiet des neuen Kreises entspricht im Wesentlichen den Gebieten der ehemaligen Kreise Minden und Lübbecke. Lediglich die ehemals im Kreis Minden gelegene und bis zum 31. Dezember 1972 selbstständige Gemeinde Uffeln wurde in den Kreis Herford | + | Der Kreis Minden-Lübbecke wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1973 gemäß dem Bielefeld-Gesetz („Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld“) im Zuge der grundlegenden Gebietsreformen in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Dazu wurden die beiden bereits 1816 in preußischer Zeit entstandenen Kreise Minden und Lübbecke verschmolzen und die Verwaltung in Minden konzentriert. Zeitgleich wurden die heutigen Großgemeinden aus mehreren bis dahin selbstständigen Gemeinden gebildet, die zuvor aber bereits oftmals in gemeinsamen Ämtern verwaltet worden waren. Die Ämter wurden aufgelöst. Das Kreisgebiet des neuen Kreises entspricht im Wesentlichen den Gebieten der ehemaligen Kreise Minden und Lübbecke. Lediglich die ehemals im Kreis Minden gelegene und bis zum 31. Dezember 1972 selbstständige Gemeinde Uffeln wurde in den Kreis Herford |
Der Kreis Minden-Lübbecke | Der Kreis Minden-Lübbecke | ||
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start.txt · Zuletzt geändert: 2024/01/29 21:01 von michael