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+ | ==== Das Urbar des Amtes Reineberg aus dem Jahre 1646 ==== | ||
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+ | Da fast alle Höfe im Kirchspiel Levern zur Grundherrschaft des Stifts bzw. der Propstei Levern gehörten, lassen sich viele Höfe und Familien des Kirchspiels aufgrund von Urkunden, Akten und Einnahmeregistern des Klosters bzw. Stifts schon in mittelalterlicher Zeit oder doch wenigstens vor der Mitte des 17. Jahrhunderts nachweisen. Bei solchen Erwähnungen von einzelnen Familien oder Stätten handelt es sich jedoch nie um vollständige Namen-, Einwohnerlisten oder Höfeverzeichnisse. In den Archivalien des Klosters bzw. Stifts wird ein Hof oder eine Person oder auch eine Reihe von Höfen oder Personen nur dann erwähnt, wenn beispielsweise der Hof Gegenstand eines Rechtsgeschäfts ist oder die betreffende Person oder Familie zum Kloster bzw. Stift in einem bestimmten Rechtsverhältnis steht. Nur im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsgeschäften oder Rechtsverhältnissen sind also solche Aufzeichnungen im Kloster bzw. Stift Levern gemacht, denen wir vor der Mitte des 17. Jahrhunderts viele, aber eben doch nicht alle Namen der Einwohner des Kirchspiels Levern verdanken. Der Zweck der Aufzeichnungen war nie die Erstellung von Häuserlisten oder Einwohnerverzeichnissen. Die erste vollständige Aufzeichnung aller Höfe und Stätten im Kirchspiel Levern, in der sämtliche Besitzungen nach einheitlichen Gesichtspunkten verzeichnet und beschrieben sind, erfolgte im Jahre 1646. Dieses Verzeichnis verdanken wir allerdings nicht der Feder des Stifts- oder Propsteischreibers, | ||
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+ | Das Urbar des Amtes Reineberg von 1646 ist das älteste aus dem Fürstbistum Minden. Die ältesten landesherrlichen Urbare für die übrigen Amter des Fürstbistums stammen aus den Jahren 1681/82. Um so eigenartiger erscheint der Zeitpunkt, in dem die Abfassung des Urbars des Amtes Reineberg begonnen wurde: 1646. Der Westfälische Frieden war noch nicht ge-schlossen, | ||
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+ | Deisteler Baurschafft3 Meyer zu Holwedde [T. Nr. 1], ein halb hoff mit einer grofßen wälde, gehört an die probstey eigen, gibt dahin 2 iahr nacheinander 1 mahlschwein, | ||
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+ | dere reise zwey und ein reise ein pferd undt dan zum zehenden zu Isenstette einzubrengen jedefßmahll 1 pferdt geben, gibt 1 thaler 6 pfennige dienstgeldt, | ||
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+ | buttergeldt, | ||
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+ | Saull Meyer [T. Nr. 12], ein spenner und kötterey, gehört an die probstey Leveren eigen, gibt umbß 4. iahr ein mahllschwein dahin, 1ährlich 1 raudhhun, 9 scheffel rogken; von allem lande wird der zehende mit dem vollen fleischzehenden gezogen an die probstey. Nach Reineberg mueß er zum hew auffführen umb die andere reise 1 pferdt geben, wie auch zum Isenstetter zehenden eben also, gibt 18 groschen dienstgeldt, | ||
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+ | Lübbke vom Morlager Kampe 1 thaler 23 groschen zinße; nach Rahden 2 hüner, nach Lemvorde 2 hüner. Hauß und gahrte, 15 scheffelsaht landeßs, 3 fuder hewwach8. Henrich Kemper [T. Nr. 6], ein viertheill vom hofe, gehört an die probstey eigen, gibt umbß 3te iahr dahin 1 mahlschwein, | ||
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+ | audh also nach dem Blaßheimber zehenden, gibt 8 groschen dienstgeldt, | ||
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+ | geldt; hat zehendtbahr landt mit dem vollen fleischzehenden; | ||
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+ | landt an daß hauß Halem mit dem vollen fleischzehenden. Nach Reineberg muß er hew aufführen iedeßmahlß mit einem pferde und nach dem Blaßheimber zehendenn umb die andere reise 1 pferdt, gibt 18 groschen 6 pfennige dienstgeldt, | ||
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+ | schen zinfßgeldt, | ||
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+ | Gerd Kron [D. Nr. 23], ein halb köhterey, gehört nadh Leveren eigen, gibt dahin 1 rauchhun, kein zinßgeldt. Nach Reineberg muß er in der hoffwisdh 2 iahr und daa dritte Johan Wichman, wie audh also im rogken 2 tage mehen ), gibt dahin ein fastelabent hun, 20 groschen 8 pfennige köhterdienstgeldt, | ||
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+ | Henrich Bekemeyer [T. Nr. 26], ein bringksitzerey, | ||
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+ | für Engelken Rümeken ein tag in der hoffwisch meihen, 3 scheffel esel haberen geben, gibt iährlich 1 fastelabent hun, gibt Engelken Rümeken 4 groschen buttergeldt zu hülff; nach Rahden 2 hüner, nach Lemvorde 2 hüner, hat zehentbar landt mit dem vollen fleischzehenden. Stratemeirsche 4, ein bringksitzerey, | ||
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+ | Ernst Weitkamp [D. Nr. 42], ein bringksitzerey, | ||
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+ | hauß Halem wegen 6 scheffelsaht landeß iährlich 3 thaler zinße, hat zehendfrey landt. Haus unnd garte, 6 scheffelsaht landt, 1 fuder hewwachf8. Johan Bischoff [D. Nr. 28 oder 29], ein bringksitzerey, | ||
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+ | Middelmeyer [D. Nr. 35], ein bringksitzerey, | ||
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+ | 4% groschen buttergeldt; | ||
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+ | Martin Kroger [T. Nr. 29], ein halb bringksitzerey, | ||
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+ | Fangmeyer, ein bringksitzerey, | ||
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+ | Johan uffr Heide zu Engelage, ein häußling, ist frey, gibt nach Lübbke von allem, waß da ist, 9 groschen marckzinße. Haufßlein und gahrte, kein landt. Krigerkradke Henrich Kempering, ein heußlingk im Ellerhope. Häußlein und garte, kein landt, Oßenschmidts stette, frey, thuet nichts. Hauf und gahrte. 1. Deisteler baurschafft haben keine höltzung, nur daß Bablager Bruch, welchels nur ein ellerbusch undt dem gantzen kirchspell außer den Sunderen zugehört, wovon sie den Lübbkern iährlich 2 thaler urkunde entrichten mülaen, wie auch den Leverdeich, warumb sie mit den OSenbrüggeschen streiten, und waß ein ieglicher in seiner eigenn hegge hat. 2. Maste haben sie auch nicht, nur waß ein ieglicher in seiner eigen häge hat. 3. Weide und mithode haben die dorffschafft Deistell nebenst den Luheideren, Jobuscheren und am Langelohn herumb, wie auch denen zun Stegen in Lever baurschafft mit den Oldendorffischen ambts Limbergß inis Nieder Bruch gemein, ann allerley viehe außerhalb schafen, müßen aber iährlich 1 tonne von 2 viertheilen Oldendorffer bier dem holtzgraffen unndt mahlleuhten alda zu urkunde entrichten. Dorffschafft Schwichhaufßen, | ||
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+ | Zusätzliche Bemerkungen im Urbar über Destel : | ||
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wiki/stemwede_levern_urbar_de.txt · Zuletzt geändert: 2022/08/05 01:22 von michael